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Landgericht Köln verbietet Beschneidung von Jungen
Wie die Financial Times Deutschland berichtet, hat das Landgericht Köln die Bescheidung von Jungen in einem Urteil als "schweren und irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" bewertet. Ärzte machen sich demnach strafbar, wenn sie Jungen aus religiösen Gründen beschneiden. Mehr auf den Seiten der FTD: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:koerperverletzung-gericht-stellt-religioese-beschneidung-unter-strafe/70054618.html
Islamische Organisationen haben sich zu dem Urteil noch nicht geäußert. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht im Urteil einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften".
Die Debatte um die Beschneidung von Jungen wird in vielen Ländern sehr intensiv geführt. Einen englischsprachigen Überblick dazu bietet: http://en.wikipedia.org/wiki/Circumcision_controversies
26.06.2012