Aktuelles
Umstrittenes Urteil zur Beschneidung, Muslime, Juden und Christen nehmen Stellung
Thomas Lemmen, Geschäftsführer der Christlich-Islamischen Gesellschaft, sagte in der WDR Lokalzeit, daß die Beschneidung zur islamischen und jüdischen Religion gehört: "Die Beschneidung bis zum 18. Lebensjahr aufzuschieben wäre ein Problem für religiöse Menschen." Statt Gerichtsurteile würden Dialog, Kompromisse und Klärungen gebraucht. Den ganzen Beitrag können Sie als Video hier ansehen: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/06/27/lokalzeit-koeln-beschneidung.xml
Der Koordinationsrat der Muslime hat heute das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen kommentiert.
"Die dadurch entfachten Diskussionen werfen die Integration der Muslime um Schritte zurück, da sie entscheidend an der Ausübung ihrer Religion behindert werden, sollten sich die Ärzte dazu entschließen, Minderjährige nicht mehr zu beschneiden. Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen", sagte der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Ali Kizilkaya. Die vollständige Stellungnahme des Koordinationsrates sowie Kommentare des Zentralrates der Juden in Deutschland und des Deutschen Koordinierungsrates finden Sie hier: http://www.islam.de/20585
Der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff, erklärt zum gestrigen Urteil: „Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen ist äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird. Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen." Er sagte weiter: "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Die Freiheit, sich zu einem anderen Zeitpunkt von der Religion der Eltern abzuwenden, wird durch die Beschneidung in keiner Weise eingeschränkt. Hingegen ist das Verbot der Beschneidung im Kindesalter ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern." Die vollständige Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz lesen hier: http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2123&cHash=a6089e7b33e7f370adce23918d4a197f
Auch der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, sieht die gestrige Entscheidung des Landgerichtes Köln kritisch: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte. Das elterliche Recht der Personensorge, gerade auch in religiösen Dingen, ist ein hohes Rechtsgut, denn es trägt auch dem Gedanken des Schutzes der Familie Rechnung und dient gerade dem Wohl des Kindes. Dazu gehört auch, ein Kind in sein Umfeld und in das religiöse Leben seiner Familie hinein zu nehmen“. Die Pressemeldung der Evangelischen Kirche in Deutschland lesen Sie hier: http://ekd.de/presse/pm130_2012_beschneidungsurteil_koeln.html
27.06.2012